In Österreich ist der Beruf des Fremdenführers gesetzlich im Sinne des § 108 der Gewerbeordnung reglementiert. Voraussetzung für die Berufsausübung ist ein obligatorischer, bis zu 750 Unterrichtsstunden umfassender theoretischer und praktischer Ausbildungskurs an einer gesetzlich anerkannten Schulungseinrichtung und eine strenge staatliche Befähigungs- und Unternehmerprüfung, die einer Meisterprüfung entspricht. Beim Bestehen der Prüfung wird der Titel „Staatlich geprüfter Fremdenführer“ vergeben und berechtigt den Guide, in allen österreichischen Bundesländern zu führen. Er wird automatisch Mitglied der Fachgruppe der Freizeitbetriebe in der Wirtschaftskammer als Interessenvertretung und Servicestelle der Wirtschaft. Durch seine berufs-, und ortsspezifische Ausbildung unterscheidet sich der Austria Guide vom Reiseleiter, der mit der Gruppe anreist und sie während der gesamten Reise betreut. Hauptaufgabe des Guides vor Ort ist es, dem Gast neben Sehenswürdigkeiten, Kunst, Geschichte, Landschaft und Natur auch das kulturelle Selbstverständnis des Landes, einer Stadt oder einer Region sowie Mentalität und Besonderheiten der dort lebenden Menschen und ihrer Kultur nahezubringen. Das Angebotsspektrum reicht von Busreisen über Stadt- und Museumsführungen für Gruppen oder Einzelreisende, von themenbezogenen Führungen zu Fuß oder dem Rad bis zu City Ralleys, von Schulexkursionen, Führungen für Gäste mit besonderen Bedürfnissen bis zur fachkundigen Begleitung von Firmenveranstaltungen. Auf Anforderung und auf Vereinbarung kann der Fremdenführer auch das Ausarbeiten kompletter Führungsprogramme übernehmen.
Das Honorar des Fremdenführers unterliegt bei allen Angeboten der freien Vereinbarung.